Bonner Arbeitsrecht

FRANZISKA BÜCHEL

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Franziska Büchel ihre Mandanten seit fast 20 Jahren im Raum Köln und Bonn sowie bundesweit.

Durch ihre langjährige Erfahrung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht steht sie Ihnen mit kompetent und zuverlässig zur Seite – auch über den Raum Bonn und Köln hinaus. Rechtsanwältin Franziska Büchel vertritt sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse ist Rechtsanwältin Franziska Büchel seit dem Jahr 2007 zugleich Fachanwältin für Arbeitsrecht. Gerne berät sie Sie auch in englischer Sprache.

Gerade im Arbeitsrecht ändern sich Gesetze und die Rechtsprechung permanent und die Arbeitswelt ist ständig im Wandel. Daher legt Rechtsanwältin Franziska Büchel größten Wert auf ständige Fortbildung. Rechtsanwältin Franziska Büchel bearbeitet ihr arbeitsrechtliches Anliehen stets auf höchstem Niveau und erarbeitet zusammen mit Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Beratung. Frau Rechtsanwältin Franziska Büchel gestaltet Arbeitsverträge, alle damit im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen und Verträge, führt für Sie Verhandlungen und vertritt Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht. Dabei behält sie immer das für Sie bestmögliche Ergebnis im Auge.

Im Arbeitsrecht berate ich Sie unter anderem zu folgenden Themen und übernehme auch Ihre gerichtliche Vertretung.

Ein Auszug meiner Leistungen

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
    Gestaltung verschiedener arbeitsrechtlicher Vereinbarungen, z. B. zum Datenschutz, E-Mail- und Internetnutzung am Arbeitsplatz, Home-Office, Dienstwagen usw.
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Erwerb eines Betriebes, Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe, Betriebsschließung, Zusammenlegung, Betriebsübergang etc.
  • Sanierungen und Restrukturierungen
  • Insolvenz des Arbeitgebers / Insolvenzarbeitsrecht

 

  • Kurzarbeit
  • Aufhebungsvertrag, Abfindung und Folgen für das Arbeitslosengeld
  • Arbeitszeugnisse
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Beratung und Vertretung vor den Arbeitsgerichten bei Kündigung und sonstigen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (z.B. Abmahnung, Gehalt, Zeugnis)
  • Prüfung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen
  • Schulungen für Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Personalabteilungen im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

Franziska Büchel

Rechtsanwältin Franziska Büchel ist seit dem Jahre 2001 im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht tätig. Im Jahre 2007 wurde ihr aufgrund ihrer nachgewiesenen besonderen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse der Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht verliehen. Rechtsanwältin Büchel studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Nach Abschluss des Studiums absolvierte sie ihr Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Koblenz.

Seit ihrer Zulassung im Jahre 2001 bis 2019 war Rechtsanwältin Büchel in der mittelständischen Kanzlei HKF Hergenröther Kurka & Partner PartG mbB, einer Kanzlei von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, tätig. Dort war sie neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit auch Personalleiterin, so dass sie mit der arbeitsrechtlichen Praxis in der Personalarbeit vertraut ist.

Seit Oktober 2019 ist Rechtsanwältin Büchel in eigener Kanzlei in der Bonner Innenstadt tätig.

Rechtsanwältin Büchel spricht fließend Englisch und betreut und berät Sie auch zweisprachig.

Mitgliedschaften:

Bonner Anwaltverein
Deutscher Anwaltverein (DAV)

Rechtsanwältin
Franziska Büchel
Remigiusstr. 1
53111 Bonn

Tel.: 0228 – 909084 – 13
Fax: 0228 – 909084 – 11

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