Franziska Büchel

Fachanwältin für Arbeitsrecht in Bonn
mit zusätzlichem Tätigkeitsschwerpunkt Sozialversicherungsrecht

Franziska Büchel

Rechtsanwältin Franziska Büchel ist seit dem Jahre 2001 im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht tätig. Im Jahre 2007 wurde ihr aufgrund ihrer nachgewiesenen besonderen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse der Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht verliehen. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Nach Abschluss des Studiums absolvierte sie ihr Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Koblenz. Bereits im Studium und im Referendariat legte Rechtsanwältin Franziska Büchel ihren Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht und das Sozialversicherungsrecht. Seit ihrer Zulassung im Jahre 2001 bis 2019 war Rechtsanwältin Franziska Büchel in der mittelständischen Kanzlei HKF Hergenröther Kurka & Partner PartG mbB, einer Kanzlei von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, tätig. Dort war sie neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit im Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht auch Personalleiterin, so dass sie mit der arbeitsrechtlichen Praxis in der Personalarbeit vertraut ist.


Seit Oktober 2019 ist Rechtsanwältin Franziska Büchel in eigener Kanzlei in der Bonner Innenstadt tätig.

Sie spricht fließend Englisch und betreut und berät Sie auch zweisprachig.

Mitgliedschaften:

Rechtsanwaltskammer Köln
Bonner Anwaltverein (BAV)
Deutscher Anwaltverein (DAV)

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