Bonner Sozialversicherungsrecht

FRANZISKA BÜCHEL

Rechtsanwältin für Sozialversicherungsrecht

Rechtsanwältin Franziska Büchel berät und vertritt Sie bundesweit in verschiedenen sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Das Sozialversicherungsrecht bildet neben dem Arbeitsrecht einen weiteren langjährigen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

Insbesondere sozialversicherungsrechtliche Statusfragen haben für kleine und mittelständische Betriebe und Familienunternehmen in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Dabei geht es häufig um die Frage einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Gesellschafter-Geschäftsführern, um freie Mitarbeiter, Scheinselbständigkeit oder Rentenversicherungspflicht für Selbständige, z.B. Handwerker, Lehrer, Dozenten oder Solo-Selbständige. Die gesetzliche Krankenversicherung, die Künstlersozialversicherungspflicht und Künstlersozialabgabe sind sowohl für Unternehmen als auch für Künstler ein zunehmend relevantes Thema. In den Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung drohen hier häufig hohe Nachzahlungen und Säumniszuschläge.

Das Sozialversicherungsrecht ist ein weites Feld. Gesetze und die Rechtsprechung sind auch hier ständig im Wandel. Rechtsanwältin Franziska Büchel vertritt Ihre Interessen auch bei Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung, führt für sie Verhandlungen und vertritt Sie in behördlichen Verfahren und vor Gericht.

Rechtsanwältin Franziska Büchel berät Sie auch in englischer Sprache.

Im Sozialversicherungsrecht berät sie Sie unter anderem zu folgenden Themen und übernimmt auch Ihre gerichtliche Vertretung.

Ein Auszug meiner Leistungen

  • Vorbeugende Beratung und Gestaltung sowie Prüfung von Verträgen unter Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen
  • Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 7 a SGB IV (4. Sozialgesetzbuch) oder bei der Krankenversicherung
  • Rentenversicherungspflicht für Selbständige (z.B. sogenannte Scheinselbständigkeit, Handwerker, Lehrer, Dozenten etc. nach § 2 SGB VI (6. Sozialgesetzbuch)
  • Begleitung von sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung
  • Vertretung im Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und vor den Sozialgerichten
  • Freiwillige Krankenversicherung und Krankenversicherungsbeiträge für Selbständige und freiwillig Versicherte
  • Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
  • Sozialversicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht; z.B. bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung und Folgen für das Arbeitslosengeld
  • Kurzarbeit
  • Schulungen für Lohnsachbearbeitern und Lohnabrechnungsstellen zu sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Themen

Franziska Büchel

Rechtsanwältin Franziska Büchel ist seit dem Jahre 2001 im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht tätig. Im Jahre 2007 wurde ihr aufgrund ihrer nachgewiesenen besonderen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse der Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht verliehen. Rechtsanwältin Büchel studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Nach Abschluss des Studiums absolvierte sie ihr Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Koblenz.

Seit ihrer Zulassung im Jahre 2001 bis 2019 war Rechtsanwältin Büchel in der mittelständischen Kanzlei HKF Hergenröther Kurka & Partner PartG mbB, einer Kanzlei von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, tätig. Dort war sie neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit auch Personalleiterin, so dass sie mit der arbeitsrechtlichen Praxis in der Personalarbeit vertraut ist.

Seit Oktober 2019 ist Rechtsanwältin Büchel in eigener Kanzlei in der Bonner Innenstadt tätig.

Rechtsanwältin Büchel spricht fließend Englisch und betreut und berät Sie auch zweisprachig.

Mitgliedschaften:

Bonner Anwaltverein
Deutscher Anwaltverein (DAV)

Rechtsanwältin
Franziska Büchel
Remigiusstr. 1
53111 Bonn

Tel.: 0228 – 909084 – 13
Fax: 0228 – 909084 – 11

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